Öffentliche Einrichtungen können auf Antrag gegen ‚Rechnung‘ beliefert werden, sofern die Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt erfolgt.
Wer gehört zu den öffentlichen Einrichtungen?
Zu den öffentlichen Einrichtungen gehören: Behörden, Schulen, Universitäten, Bibliotheken, Forschungseinrichtungen, Institute, Akademien, Kirchen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Banken, Krankenhäuser, Kliniken, Feuerwehren, Polizei und Bundeswehr.
Wie führen öffentliche Einrichtungen Ihre Bestellung durch?
- Per Fax: 04674/96289-53 oder
- Per Post an: Versandhandel Johannsen * Blöcke 8 * 25899 Dagebüll
- Per Mail an: box(klammeraffe)versandhandel-johannsen(punkt)de
Welche Angaben sind als öffentliche Einrichtung erforderlich?
- Offizieller Briefkopf
- Dienststempel
- Ansprechpartner
- Durchwahlnummer des Ansprechpartners
- Unterschrift des Ansprechpartners
Sobald alle benötigten Informationen vorliegen, erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung.
So erreichen Sie uns:
- Tel: +49 (0) 4674 – 9 62 89-52
- Fax: +49 (0) 4674 – 9 62 89-53
- Mbl: +49 (0) 151 – 65 111 220
- Mail: box(klammeraffe)versandhandel-johannsen(punkt)de
- Web: www.versandhandel-johannsen.de
Zögern Sie nicht, uns anzurufen, wenn Sie Fragen haben oder Ihre Bestellung telefonisch vornehmen wollen.